Was wir noch für Sie tun können

Wir nehmen Ihnen viele Wege ab und entlasten Sie von einer Vielzahl der im Folgenden aufgeführten Formalitäten:

  • Formalitäten zur Erlangung von Sterbeurkunde und Bestattungs-Genehmigung erledigen
  • Seelsorger benachrichtigen und Termin für die Beerdigung vereinbaren
  • Arbeitgeber verständigen
  • Abmelden beim Einwohnermeldeamt
  • Auszahlung von Leistungen beantragen Fortsetzung der Kranken- und Sozialversicherung
    für Witwen und Waisen beantragen
  • Mietvertrag kündigen oder ändern
  • Strom, Gas, Telefon, Rundfunk usw. abmelden
  • Tageszeitung und Zeitschriften abbestellen
  • Daueraufträge kündigen
  • Bankkonten auflösen
  • Mitgliedschaften bei Organisationen, Vereinen oder Verbänden kündigen
  • Regelung des digitalen Nachlasses

 


 
Digitaler Nachlass - mit Columba

 

Bereits über 80% der Deutschen nutzen beruflich oder privat das Internet. Was viele nicht wissen: Im Internet geschlossene Verträge und Verbindlichkeiten bleiben über den Tod hinaus bestehen. Im Trauerfall kann der digitale Nachlass für Angehörige mit erheblichen Kosten verbunden sein. Denn die meisten Nutzer informieren weder engste Vertraute über ihre gesamten Aktivitäten im Internet noch hinterlegen sie alle Passwörter oder Vertragsdaten. Auch Vermögenswerte und Guthaben des Verstorbenen bleiben so unbekannt und können nicht ausbezahlt werden.

Die Vorteile auf einen Blick - Schutz und Rechtssicherheit für Angehörige

Mit dem Online Schutzpaket legen Sie fest, was mit dem digitalen Nachlass des Verstorbenen geschehen soll.


Das Online Schutzpaket gewährleistet Ihnen im Trauerfall: 

  • Sichern von Guthaben. Online-Guthaben oder andere Vermögenswerte aus Online-Aktivitäten des Verstorbenen werden ermittelt und die rechtmäßige Rückführung des Erbes wird eingeleitet ( z.B. Guthaben bei Online-Bezahldiensten).

  • Schutz vor Schulden. Kostenpflichtige Internetaktivitäten des Verstorbenen können ausfindig gemacht, Verträge gekündigt oder übertragen werden. Unnötig auflaufende Kosten, welche Angehörige bzw. Erben übernehmen müssen können so verhindert werden ( z.B. bei Online Bezahldiensten, Online Abos oder kostenpflichtigen Online-Partnervermittlungen).

  • Schutz der Privatsphäre. Aktive Profile in sozialen Netzwerken können beispielsweise in einen "Trauer-Modus" überführt werden.

 

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